Motorradfahren lernen
Klasse | Mindestalter | Fahrerlaubnis | Fahrzeuge |
---|---|---|---|
AM | siehe Mopedführerschein | ||
A1 | 15,5 | 16 | Motorräder bis max. 125 cm³ Hubraum [a] |
A2 | 16[1] / 17,5 | 18 | Motorräder bis zu 35 kW (48 PS) [b] |
A | 19,5[2] / 23,5 | 20[2] / 24 | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung [c] |
B111 | siehe Motorradfahren mit B-Führerschein |
[2] bei Vorbesitz von Klasse A2
Ablauf der Mehrphasen-Ausbildung:
- Ausbildungsphase und Prüfung
- 26 Unterrichtseinheiten Theoriekurs: allgemeiner Teil + klassenspezifisch
(Wenn du den allgemeinen Teil bereits im Zuge einer anderen Ausbildung absolviert hast, brauchst du diesen nicht nochmals machen) - 14 Unterrichtseinheiten Praxiskurs (ab 39 Jahren: 16)
- Erste-Hilfe-Kurs: 6 Stunden
- Prüfung
- 26 Unterrichtseinheiten Theoriekurs: allgemeiner Teil + klassenspezifisch
- Ausbildungsphase
- eintägiges Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung
- Perfektionsfahrt (2 Unterrichtseinheiten) in einem Zeitraum von 4-14 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
Mindestabstand zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt: 2 Monate
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Kosten*
Grundpaket- Theoriekurs
- Fahrstunden
- Versicherung
ca. 1.300 Euro (Vollausbildung)
Zusätzliche Kosten
- Einschreibgebühr: ca. 60 Euro
- Zusätzliche Fahrstunden: 50 - 80 Euro
- Zuschläge zu Fahrstunden: 10 - 25 Euro (z.B. abends, Samstag, ...)
- Ärztliches Gutachten: 35 Euro
- Lernunterlagen: ca. 50 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 70 Euro
- Prüfungsgebühren: 71 Euro
- Führerscheinausstellung: 60,50 Euro
- Fahrsicherheitstraining: ca. 250 Euro
- Perfektionsfahrt: ca. 200 Euro
ca. 1.700 Euro (z.B. B-Schein vorhanden)
ca. 2.100 Euro (Vollausbildung)
* Die Kosten für den Mottorradführerschein sind von mehreren Faktoren abhängig wie z.B. Standort der Fahrschule, Lehrunterlagen und Anzahl der Teilnehmer (Einzel- oder Gruppenunterricht) und sind ungefähre Richtwerte. Beim Preisvergleich von Fahrschulen ist auf transparente Kostenaufstellung zu achten und ob alle Leistungen, die für den Führerscheinerwerb erforderlich sind, beinhaltet sind.
[a] Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 15 kW (20 PS)
[b] Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
[c] Motorräder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.