Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
Grundsätzlich muss man unverzüglich – spätestens aber nach einer Woche - den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei melden. Eine Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt innerhalb Österreichs vier Wochen lang als Führerscheinersatz. In dieser Zeit muss man einen neuen Führerschein bei der Behörde beantragen - einen Online-Antrag für den Duplikatführerschein gibt es nicht.Schritt 1: Anzeige bei der Polizei
Dienststellenverzeichnis
Die nächste Polizeiinspektion finden
Schritt 2: Führerschein–Duplikat beantragen
Wurde der Führerschein verloren oder gestohlen muss ein Antrag auf Ausstellung eines Duplikates gestellt werden. Im Zuge des Antrags wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis innerhalb Österreichs für maximal vier Wochen gültig.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Passfoto (nicht älter als sechs Monate - Hochformat 35 mm x 45 mm)
- In Städten mit Landespolizeidirektion: Landespolizeidirektion bzw. in Wien das Verkehrsamt
- In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: Bezirkshauptmannschaft
- Duplikatausstellung: 49,50 Euro
- Expressherstellung: zusätzlich 11,25 Euro
Links:
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.nächstes Thema: