Autofahren mit L-Tafel
Mindestalter: 18 JahreAusbildungsbeginn: frühestens 6 Monate vor dem 18. Geburtstag
Bei der Ausbildungsvariante „L“ absolviert man neben Fahrschulfahrten auch Übungsfahrten mit einem privaten Begleiter. Die theoretische Ausbildung findet zum Teil oder zur Gänze in der Fahrschule statt. Das Teilobligatorium (Mindestschulung) erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative und Selbständigkeit, ist aber in der Regel die günstigste Ausbildung für die Führerscheinklasse B.
Ablauf der 1. Ausbildungsphase:
- Anmeldung bei einer Fahrschule
- Grundausbildung in der Fahrschule
32 Einheiten Theorie (8 bei Mindestschulung)
6 Einheiten Praxis - Führerscheinuntersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (6 Stunden)
- theoretische Einweisung für privaten Übungsfahrten
- 1.000 km Übungsfahrten mit Begleitperson (Fahrtenprotokoll)
- Beobachtungsfahrt im Beisein eines Begleiters (in der Fahrschule)
- Perfektionsschulung in der Fahrschule
5 Fahrlektionen (enthält Prüfungsvorbereitung und Autobahnfahrt) - Führerscheinprüfung
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen. Es dürfen maximal 2 Begleitpersonen angemeldet werden.- B-Führerschein seit mindestens 7 Jahren
- mind. 3 Jahre Fahrpraxis in der Klasse B (Nachweis z.B. mittels Zulassungsschein)
- Naheverhältnis zum Bewerber (z.B. Eltern, Verwandte, Freunde)
- keine schwere Verkehrsübertretung (vorangegangenen 3 Jahren)
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug:
- normaler PKW
(Bei Automatikgetriebe: Lenkberechtigung wird auf solche Fahrzeuge eingeschränkt, außer die Fahrprüfung wird mit Schaltgetriebe gemacht.) - L-Tafel mit Aufschrift „Übungsfahrt“
- Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers
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Ablauf der 2. Ausbildungsphase:
- 1. Perfektionsfahrt (2 Unterrichtseinheiten) in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
- eintägiges Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
- 2. Perfektionsfahrt (2 Unterrichtseinheiten) in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
Mindestabstand zwischen den beiden Perfektionsfahrten: 3 Monate