Autofahren ab 17 Jahren
Mit L17, der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B, besteht die Möglichkeit bereits mit 17 Jahren allein Auto zu fahren. Mit 15,5 kann die Ausbildung begonnen werden.Ablauf der 1. Ausbildungsphase:
- Anmeldung bei einer Fahrschule
- Grundausbildung in der Fahrschule
32 Einheiten Theorie
12 Einheiten Praxis - Führerscheinuntersuchung
- Theoretische Führerscheinprüfung
- Erste-Hilfe-Kurs (6 Stunden)
- theoretische Einweisung für privaten Ausbildungsfahrten
- 3.000 km Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll)
Für Schüler und Begleiter nach jedem Praxisblock (2 Einheiten):
- Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
- gemeinsame "Ausbildungsfahrt"
- Perfektionsschulung in der Fahrschule
3 Fahrlektionen nach mind. 3.000 km Fahrpraxis (enthält Prüfungsvorbereitung und Autobahnfahrt) - praktische Führerscheinprüfung mit 17
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen. Es dürfen maximal 2 Begleitpersonen angemeldet werden.- B-Führerschein seit mindestens 7 Jahren
- mind. 3 Jahre Fahrpraxis in der Klasse B (Nachweis z.B. mittels Zulassungsschein)
- Naheverhältnis zum Bewerber (z.B. Eltern, Verwandte, Freunde)
- keine schwere Verkehrsübertretung (vorangegangenen 3 Jahren)
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug:
- normaler PKW
(Bei Automatikgetriebe: Lenkberechtigung wird auf solche Fahrzeuge eingeschränkt, außer die Fahrprüfung wird mit Schaltgetriebe gemacht.) - L17-Tafel mit Aufschrift „Ausbildungsfahrt“
- Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers
2. Ausbildungsphase:
- eintägiges Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
- Perfektionsfahrt (2 Unterrichtseinheiten) in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
Probezeit bis zum 21. Geburtstag
- Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille)
- Bei schweren Verstößen (z.B. Fahrerflucht, Handybenutzung am Steuer, Vorrangverletzung, höhere Geschwindigkeitsübertretung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Gilt L17 nur in Österreich?
Außerhalb von Österreich wird die L17-Lenkberechtigung nach Kenntnisstand des BMK nur in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark anerkannt (Achtung: Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland durchgeführt werden). Ab dem 18. Geburtstag gilt die Lenkberechtigung uneingeschränkt und international.Fahrschulsuche
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Kosten*
Grundpaket- Theoriekurs
- Praxiskurs
- Einweisung/begleitenden Schulungen
- Versicherung
Zusätzliche Kosten
- Einschreibgebühr[1]: ca. 60 Euro
- Lernunterlagen[1]: ca. 50 Euro
- Ärztliches Gutachten: 35 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 70 Euro
- Bewilligung: 35,10 Euro
- Prüfungsgebühren: 71 Euro
- Führerscheinausstellung: 60,50 Euro
- Fahrsicherheitstraining: ca. 250 Euro
- Perfektionsfahrt: ca. 100 Euro
ca. 2.240 Euro
[1] evtl. im Grundpaket inbegriffen
* Die Kosten für L17 sind von mehreren Faktoren abhängig wie z.B. Standort der Fahrschule, Lehrunterlagen, Fahrkönnen (evtl. sind Zusatzstunden erforderlich) und Anzahl der Teilnehmer (Einzel- oder Gruppenunterricht) und sind ungefähre Richtwerte. Beim Preisvergleich von Fahrschulen ist auf transparente Kostenaufstellung zu achten und ob alle Leistungen, die für den Führerscheinerwerb erforderlich sind, beinhaltet sind.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.